Bausparkassen
Ein alter Zopf wurde abgeschnitten, Bauspardarlehen jetzt ohne Grundschuldeintragung möglich
Ein alter Zopf, der in vielen Fällen auch eine Wettbewerbsverzerrung zuungunsten der Bausparkassen mit sich brachte, wurde abgeschnitten. Die Rede ist von der Finanzierung mit Bauspardarlehen, die ohne Grundbucheintragung gewährt werden sollen, dürfen oder müssen. Bisher gab es einige wenige und in der Höhe streng limitierte Ausnahmen von der prinzipiellen Verpflichtung der Bausparkassen, ihre Bauspardarlehen nur gegen Grundschuldeintragung zu vergeben. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat die Bausparkassenverordnung geändert.
Bauspardarlehen sind bis zu 30.000 Euro ohne Eintragung einer Grundschuld möglich
Die heute verkündete Änderung der Bausparkassenverordnung erlaubt es den Bausparkassen ab sofort, Bauspardarlehen bis zu 30.000 Euro ohne Eintragung einer Grundschuld zu vergeben. "Unsere Bausparer können damit in vielen Fällen die zinsgünstigen Kredite ohne zusätzliche Kosten für die Eintragung im Grundbuch bekommen", begrüßte LBS-Verbandsdirektor Hartwig Hamm die Neuregelung. Private Eigentümer würden dadurch insbesondere bei der Finanzierung der energetischen Gebäudesanierung mit kurzfristigen Annuitätendarlehen unterstützt.Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht schafft unbürokratische Wege für Bestandssanierung, Modernisierung und altersgerechten Umbau
Wie die Landesbausparkassen (LBS) mitteilen, konnten die Bausparkassen bislang Darlehen in verschiedenen Fällen nur bis zu einer Höhe von 5.000, 10.000 oder 15.000 Euro ohne Eintragung eines Grundpfandrechts vergeben. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) habe mit der Neuregelung in der Bausparkassenverordnung nicht nur die alten Höchstbeträge der Preisentwicklung angepasst. Vielmehr werde die Chance genutzt, einen vernünftigen neuen Rahmen für kleinere (Um)Baufinanzierungen zu schaffen, der eine unbürokratische Kreditvergabe für die immer wichtiger gewordene Bestandssanierung bis hin zum altersgerechten Umbau erlaubt. Für Bausparkunden sei es wichtig, ohne unnötige Kosten für die Eintragung von Grundschulden in den Genuss ihrer zinsgünstigen Bauspardarlehen zu kommen, so Hamm. Eine Prüfung der Bonität bzw. des Kreditrisikos sei für die Bausparkassen selbstverständlich und auch weiterhin vorgeschrieben.Quelle: Presseportal / LBS
Bild: pixelio / chocolat01
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