Die neue Finanzindustrie im 21. Jahrhundert

FinanzindustrieMit dem Internet konnten neue Industrien den Markt von alt eingesessenen Gesellschaften auf dem Markt übernehmen und diese zum Teil verdrängen. Wer zu langsam war und sein Geschäftsmodell nicht rechtzeitig umstellte, hatte auf lange Sicht das Nachsehen. Man fühlte sich an eine Zeit erinnert, in der man vor 100 Jahren durch das KFZ versetzt wurde.

 

Vor 20 Jahren war es der Handel mit Amazon oder die Wettbörse mit dem Internet-Wettgeschäft. Heute ist die Finanzindustrie an und nicht nur das Bankgeschäft braucht immer weniger persönliche Beratung und Betreuung der Kunden, sondern auch das Treuhandgeschäft. Ein gutes Beispiel für eine erfolgreiche Transformation in diesem Bereich ist die Firma Intergest, welche sämtliche Bereiche einer international operierenden Treuhandgesellschaft auch online übernommen hat.

Die Zeiten richtig zu erkennen ist sehr wichtig

Das Unternehmen ist auch ein sehr gutes Beispiel dafür, dass man zwar Anfang der 1970 er Jahre gegründet werden kann, aber dennoch den Zenit der Zeit nicht überschritten hatte und die Herausforderung der modernen Zeit perfekt meistern konnte. In Summe ist man nicht nur eine Erfolgsgeschichte, sondern auch Wegbereiter der gesamten Treuhandindustrie. Gerade dieser Geschäftsbereich war schon immer von persönlichen Kontakten geprägt und man glaubte lange nicht daran, dass man diese konkreten Geschäfte auch online übermitteln kann. Es hat sich aber in den letzten Jahren insbesondere durch die Kryptowährung ein Vielfaches an Möglichkeiten aufgetan, die man natürlich in der Industrie nutzen möchte. Noch ist dieser Bereich sehr neu und kann entsprechend keine gesetzlichen Rahmenbedingungen vorlegen, die als ausgereift gelten.

Deutschland als Vorreiter der neuen Zeitrechnung

Dennoch ist man gerade in Deutschland sehr weit, was die internationalen Verträge zur Gleichschaltung digitaler Zeichnungspflichten im Netz mit der analogen Form betrifft. Diese Möglichkeit gibt aber auch Hoffnung, dass man in naher Zukunft überhaupt keine formalen Akte mehr bei Treuhandgeschäften braucht, die persönlich bezeugt werden müssen. Es gibt viele praktische Beispiele, worauf man diese Theorie anlegen könnte. Man denke in diesem Zusammenhang bloß an die Möglichkeit der Übertragung von Gesellschaftsanteilen und die Möglichkeiten, die sich dadurch beim Eigentümerwechsel von Gesellschaftsanteilen ergeben können. In erster Linie wären das vermutlich GmbH-Anteile, aber man könnte dies auch für die AG oder OG andenken.

Quelle: Tipps24-Netzwerk - HR
Foto: Pixabay / CCO Public Domain

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