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Baufinanzierung

Staatliche Förderung

Die staatliche Förderung des Wohnungsbaus in Deutschland ist nach der Abschaffung der Eigenheimzulage fast komplett eingestellt worden. Eine direkte staatliche Förderung durch den Bund gibt es nicht mehr. Die staatliche Förderung des Haus- und Wohnungsbaus ist nahezu ausnahmslos den einzelnen Bundesländern überlassen worden. Diese Maßnahme hat zur Folge, dass es keine einheitlichen Maßstäbe für die Anspruchsgrundlage und die Vergaberichtlinien mehr gibt. Da die Haushalte der Bundesländer in einigen sogenannten armen Bundesländern eine Förderung nicht zulassen, haben diese Länder auf eine staatliche Förderung des Haus- und Wohnungsbaus ganz verzichtet. In den Bundesländern Berlin, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen gibt es daher keine direkte staatliche Förderung durch öffentliche Mittel für den privaten Bauherren mehr.

Staatliche Förderung durch die KfW-Bank und die BAFA

Neben der staatlichen Förderung in den Bundesländern kann man für seine Baufinanzierung Zuschüsse und zinsgünstige Darlehen von bundeseigenen Instituten für besondere Maßnahmen beim Haus- oder Wohnungsbau oder bei der Altbausanierung erhalten. Zuständig dafür sind die staatlichen Institute KfW-Bank (hervorgegangen aus der Kreditanstalt für Wiederaufbau) und BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle), die für eine Vergabe zinsgünstiger Kredite und Zuschüsse im Rahmen des Haus- und Wohnungsbaus mit dem Schwerpunkt auf  Maßnahmen im Bereich erneuerbarer Energien besondere Programme aufgelegt haben.

Der Wohn-Riester, eine Kombination aus Mitteln der staatlichen Förderung für Rente und Eigenheim

Als weitere Möglichkeiten der staatlichen Förderung des Haus- und Wohnungsbaus durch öffentliche Mittel im Rahmen einer Baufinanzierung ist dann die Eigenheimrente, der „Wohn-Riester“ zu nennen. Wer mit einer Riester-Rentenversicherung, einem Riester-Bank- oder -Fondssparplan für sein Alter Sparbeiträge erbringt, kann das angesparte Kapital auch für den Kauf oder Bau eines Hauses oder einer Wohnung einsetzen. Für den Bauherren bedeutet das, dass er mehr Eigenkapital vorweisen kann und die Fremdmittel in entsprechend geringerer Höhe aufgenommen werden müssen. Für Hausbesitzer ist es möglich, die für den Bau oder Kauf einer Immobilie aufgenommenen Finanzierungsmittel mit dem Wohn-Riester zurück zu zahlen. Die staatliche Förderung erschöpft sich in der Gewährung einer sogenannten Riester-Zulage.

Über die Höhe der Riester-Zulage und die Möglichkeiten, die bei der Verwendung der Riester-Rente für die Baufinanzierung besteht, informiert man sich am besten mit einem Versicherungsvergleich über die Riester-Rente beim Insurance Broker und bei VersicherungsABC.




Staatliche Förderung des Haus- und Wohnungsbaus in den Bundesländern

Für alle öffentlichen Mittel der Bundesländer sind bestimmte Einkommensobergrenzen festgelegt worden, die nicht überschritten werden dürfen. In fast allen Bundesländern werden diese Einkommensobergrenzen nach den Berechnungsmethoden des Wohnraumförderungsgesetzes berechnet. Allerdings gibt es auch wiederum in fast allen Bundesländern Ausnahmeregelungen, die eine Erhöhung der Obergrenzen um bis zu 30% tolerieren..

Wichtige Grundlage, um die staatliche Förderung im Rahmen der Baufinanzierung zu erhalten, ist es, die Einkommensobergrenzen einzuhalten. Die durchschnittliche Obergrenze für einen 2- Personen-Haushalt liegt bei einem Brutto-Jahreseinkommen von rd. 35.000 €, bei einem 4-Personen-Haushalt bei rund 52.000 € Brutto-Jahreseinkommen.

Neben den Einkommensobergrenzen gibt es auch noch unterschiedliche Flächen- und Kostenobergrenzen.

Die Anschriften der zuständigen Behörden für die Antragstellung sowie Hinweise auf die Vergaberichtlinien und –voraussetzungen für öffentliche Mittel können Sie der nachfolgenden Seite „Förderung der Länder“ entnehmen.

Die Wohnungsbauprämie als Mittel der staatlichen Förderung von Haus- und Wohnungsbau

Die Höhe der Wohnungsbauprämie, der Kreis der Förderberechtigten und die Einkommensgrenzen für den Erhalt einer Wohnungsbauprämie haben Laufe der vergangenen Jahre immer mehr Einschränkungen erfahren müssen, aber es gibt die Wohnungsbauprämie noch als Mittel der staatlichen Förderung für den Haus- und Wohnungsbau in Deutschland. Wer seine Baufinanzierung langfristig plant, kann daher die Wohnungsbauprämie als Finanzierungsinstrument durchaus noch einsetzen. Nach dem heutigen Stand der Dinge (Oktober 2008) gelten die nachfolgenden Voraussetzungen, um die staatliche Förderung mit der Wohnungsbauprämie zu erhalten.

Das Mindestalter für die Gewährung einer Wohnungsbauprämie beträgt 16 Jahre. Um die Wohnungsbauprämie zu erhalten, muss der Bausparer mindestens 50 € im Jahr auf seinen Bausparvertrag einzahlen. Das zu versteuernde Einkommen darf bei einem Alleinstehenden 25.600 € im Jahr und bei Verheirateten 51.200 € im Jahr nicht übersteigen.

Wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, kann der Bausparer als Alleinstehender einen Betrag von maximal 512 € pro Jahr, Verheiratete 1024 € pro Jahr, prämienbegünstigt auf einen Bausparvertrag einzahlen.

Dafür erhält er dann eine Wohnungsbauprämie von 8,8%. Bei Ausnutzung der Höchstsätze sind das also für einen Alleinstehenden 45 € und bei Verheirateten 90 €, die er als Wohnungsbauprämie in einem Jahr erhalten kann.

Baufinanzierung

Man benötigt in der Regel eine Baufinanzierung, um ein Haus bauen zu können. Das bedeutet, dass zum Zeitpunkt des Abschlusses der Baufinanzierung bei einem Finanzierungsinstitut der genaue Kreditbetrag noch gar nicht feststeht. Eine Ausnahme ergibt sich nur bei einem Festpreisangebot für das zu bauende Haus. Die Summe für die Baufinanzierung ergibt sich aus den Eigenmitteln, eventuellen Eigenleistungen und den aufzunehmenden Fremd- Finanzierungsmitteln. Hier beschäftigen wir uns vornehmlich mit den aufzunehmenden Fremdfinanzierungsmitteln für die Baufinanzierung.

Von wem bekommt man eine Baufinanzierung?

Baufinanzierungen werden von diversen Finanzierungsinstituten gegeben. Kreditgeber können Banken, Sparkassen, Volksbanken, Online-Banken, Hypothekenbanken, Lebensversicherungsgesellschaften und Bausparkassen sein. Vermittelt werden Baufinanzierungen sehr häufig auch von einer Vermögensberatung, von Finanzmaklern und sonstigen Finanzdienstleistern. Die staatliche Förderung durch öffentliche Mittel wird meist von den kreditgebenden Instituten mit beantragt.

Bis zu welcher Höhe kann eine Baufinanzierung erfolgen?

Die Höhe der Summe für die Baufinanzierung ergibt sich aus dem Wert des zu bauenden Hauses einschließlich des Grundstücks. Die Finanzierungsinstitute haben aufgrund gesetzlicher Vorschriften teilweise Obergrenzen für die Beleihung eines Wohnhauses. Zusätzlich unterscheidet man den Verkehrswert und den Beleihungswert eines Objektes. Hypothekenbanken, Lebensversicherungsgesellschaften und Bausparkassen sind in der prozentualen Beleihung eingeschränkt, während Banken, Volksbanken und Sparkassen auch Vollfinanzierungen darstellen können. Gelegentlich ist auch eine Baufinanzierung mit mehr als 100% des Verkehrs- oder Beleihungswertes möglich. Dies ist allerdings immer eine Frage der persönlichen Bonität.

Welche Formen der Baufinanzierung gibt es?

Eine Baufinanzierung besteht meist aus mehreren Finanzierungs- Bausteinen. Die grundsätzliche Unterscheidung liegt darin, ob es sich um ein Festdarlehen oder um ein Annuitätendarlehen handelt. Ein Festdarlehen wird ohne ratierliche Tilgung am Ende der Laufzeit in einer Summe zur Rückzahlung fällig. Ein Annuitätendarlehen wird während der Laufzeit mit festgelegten Annuitäten (Raten) getilgt. Das Bauspardarlehen wird meist als Ergänzung zu einer erstrangigen Beleihung eingesetzt, da das Bauspardarlehen auch nachrangig bis zu einem Beleihungswert von 80% ausgegeben werden kann. Ergänzt werden die Finanzierungsmittel für die Baufinanzierung noch mit der staatlichen Förderung. Hier sind an erster Stelle die zinsgünstigen Mittel der KfW-Bank und der BAFA zu nennen. Die neueste staatliche Förderung erfolgt durch den sogenannten Wohn Riester.

Hilfsmittel für den Vergleich verschiedener Baufinanzierungen

Ein Vergleich der Baufinanzierung (Baufinanzierungsvergleich) des Institutes A mit dem Institut B ist nur dann möglich, wenn alle relevanten Daten eingegeben werden können. Wenn man also von verschiedenen Anbieter einen Vergleich der Baufinanzierung abfordert, sollte man immer darauf achten, dass beide die gleichen Vorgaben bekommen haben. Dies ist nicht immer ganz leicht, wenn die Eingabemasken für den Vergleich unterschiedliche Anforderungen haben. Die guten Anbieter für einen Vergleich Baufinanzierung vergleichen in der Regel zwischen mindestens 50 Angeboten.

 

Annuitätendarlehen

Das Annuitätendarlehen ist die am häufigsten vorkommende Art der Baufinanzierung. Beim Annuitätendarlehen wird die Baufinanzierung im Gegensatz zum Festdarlehen mit gleichbleibenden Raten, den Annuitäten, während der Laufzeit des Annuitätendarlehens zurückgezahlt. Dadurch ist gewährleistet, dass die Baufinanzierung zu einem festgelegten Zeitpunkt auch zurückgezahlt ist. Das bedeutet aber auch, dass die Tilgung immer höher wird, da die Zinsen mit steigender Tilgung logischerweise immer geringer werden. Nur so ist es möglich, dass ein Annuitätendarlehen mit 1- 2%iger Tilgung je nach Zinssatz bereits nach 30 – 40 Jahren bezahlt ist

Wie wirken sich Zins und Tilgung auf die Laufzeit bei einem Annuitätendarlehen aus?

Es klingt paradox, aber je niedriger der Zinssatz ist, desto länger dauert die Tilgung bei einem Annuitätendarlehen. Hauptgrund dafür ist, dass der größte Teil der Tilgung aus den ersparten Zinsen gedeckt wird und damit, je weniger Zinsen zu zahlen sind, auch weniger zurückgezahlt werden kann.

Bei einem Zinssatz von 5% und einer Tilgung von 2% ist ein Annuitätendarlehen innerhalb von rund 26 Jahren bereits zurückgezahlt. Das genaue Datum ist von der Verrechnungsmethode des Finanzierungsinstitutes abhängig. Es gibt unterschiedliche Verrechnungen der Zinsen, manche Finanzierungsinstitute nehmen eine vierteljährliche oder halbjährliche Zinsverrechnung vor, andere sogar nur eine jährliche.

Legt man einen Zinssatz von 6% und eine Tilgung von 2% zugrunde, ist das Annuitätendarlehen aber bereits nach 23,5 Jahren bezahlt.

Wie wirken sich Zins und Tilgung auf die gesamte Zahlungssumme bei einem Annuitätendarlehen aus?

Wenn man bei dem Annuitätendarlehen die Möglichkeit hat, einen bestimmten Betrag monatlich aufzuwenden, dann gestaltet sich bei gleicher monatlicher Annuität, jedoch unterschiedlicher Tilgungshöhe, die gesamte zu zahlende Summe wie folgt:

Ein Darlehen in Höhe 100.000€ bei einem Zinssatz von 5% und einer Tilgung von 3% ergibt eine jährliche Annuität von 8.000€. Das gleiche Annuitätendarlehen mit einem Zinssatz von 6% und einer Tilgung von 2% kostet ebenfalls 8.000€ jährlich. Die gesamte Summe, die zurückgezahlt werden muss ist jedoch sehr unterschiedlich.

Bei dem Annuitätendarlehen mit 5% Zins werden insgesamt 160.762€ gezahlt, bei dem Annuitätendarlehen mit 6% Zins sind es 190.300€.

Aus diesem Beispiel ist zu ersehen, dass es schon sehr darauf ankommt, den günstigsten Zinssatz, und sei es nur ein ¼%, für sein Annuitätendarlehen zu erhalten. Bei gleicher Annuität kann man für ein Annuitätendarlehen in Höhe von 100.000€ also rund 30.000€ einsparen, wenn man einen günstigeren Zinssatz erhält.




Festdarlehen

Ein Festdarlehen ist eine Form der Baufinanzierung, die meist von Lebensversicherungsgesellschaften benutzt oder für vermietete Immobilien verwendet wird. Man darf das Festdarlehen jedoch nicht mit einer Festzinshypothek verwechseln. Fest bedeutet bei dieser Art der Baufinanzierung, dass die Rückzahlung des gesamten Darlehens zu einem fest bestimmten Termin erfolgen soll und dass eine Tilgung des Festdarlehens für den Zeitraum bis zur Endfälligkeit ausgesetzt wird.

Wie wird ein Festdarlehen getilgt?

Das bedeutet aber auch, dass für das Festdarlehen während der Laufzeit keinerlei Tilgungsleistung erfolgt. Die Tilgung erfolgt in einer Summe am Ende der Laufzeit. Wenn die Bonität des Darlehensnehmers nicht gerade über alle Zweifel erhaben ist, dann verlangt das Finanzierungsinstitut natürlich eine Gegenleistung, um die Tilgung abzusichern. Dafür muss ein der Finanzierungssumme entsprechender Betrag angeboten werden. Die Rückzahlung des Festdarlehens muss gegenüber dem darlehensgebenden Finanzierungsinstitut in geeigneter Form sichergestellt werden. Dies geschieht häufig, immer bei Festdarlehen von Lebensversicherungen, durch die Abtretung der Ansprüche aus einer noch abzuschließenden oder bereits in entsprechender Höhe bestehenden Lebensversicherung, deren Fälligkeit mit der Fälligkeit für die Baufinanzierung übereinstimmt. Neben dem Abschluss einer Lebensversicherung ist auch der Einsatz von Bauspardarlehen oder Sparverträgen möglich. Grundsätzlich handelt es sich daher beim Festdarlehen um eine Baufinanzierung mit Tilgungsaussetzung.

Wann macht das Festdarlehen für eine Baufinanzierung Sinn?

Wer als Kapitalanleger eine Immobile baut oder kauft und vermietet, kann die Zinsen, die für die Finanzierung aufgewendet werden, steuerlich von den Miet- und Pachterträgen absetzen. Bei einer Baufinanzierung mit regelmäßiger Tilgung sinkt der Anteil der Zinsen, also des für den Immobilienbesitzer absetzbaren Teils seiner Finanzierung, permanent. Das Festdarlehen hat hingegen gleichbleibende, fest kalkulierbare Zinsleistungen, die auch in voller Höhe absetzbar sind. Der für die Tilgung des Festdarlehens aufzubringende Betrag kann ebenfalls mit fester Rate während der Laufzeit des Festdarlehens angespart werden.

Aus dem vorgesagten ergibt sich zwangsläufig, dass für den Selbstnutzer einer Immobilie der besondere Effekt des Festdarlehens, also die steuerliche Absetzbarkeit der Zinszahlungen, nicht gegeben ist. Ein Festdarlehen für eine selbst genutzte Immobilie ist daher in der Regel nicht zu befürworten.

Gibt es besondere Risiken für das Festdarlehen?

Im Gegensatz zum Annuitätendarlehen, dass ja eine gleichbleibende Annuität voraussetzt, kann bei einem Festdarlehen der Zinssatz nach Ablauf der Zinsbindungsfrist ( 5, 10 oder 15 Jahre) erhöht werden. Ein Festdarlehen sollte daher so abgeschlossen werden, dass der Zinssatz für die gesamte Laufzeit des Kredites vereinbart wird. Das hat natürlich zur Folge, dass der Zinssatz bei langen Laufzeiten etwas höher ist, als bei kurzfristigen Laufzeiten.

Ein weiteres Risiko findet sich dann, wenn man die Tilgung über eine Lebensversicherung refinanziert. Die Erträge der Lebensversicherung können nicht garantiert werden. Die Einberechnung der Gewinnanteile in die voraussichtliche Ablösesumme für das Festdarlehen kann also unter Umständen zu einem Desaster führen. Hier kann man nur Abhilfe schaffen, indem man ausschließlich die garantierten Ablaufsummen der Lebensversicherung berücksichtigt. Ob dann allerdings das Festdarlehen gegen Tilgungsaussetzung noch eine gute Option ist, mag jeder selbst beurteilen. Vor dem Abschluss einer solchen Finanzierungskonstruktion ist in jedem Falle der Rat eines Steuerberaters einzuholen.

Ein besonders krasses Risiko geht derjenige ein, der ein Festdarlehen mit einem variablem Zinssatz abschließt. Hier hat man keinerlei kalkulatorische Sicherheit.

Die Ausgestaltung der Bedingungen eines Festdarlehens

Festdarlehen sind mit variablen Zinsen oder mit den üblichen Zinsfestschreibungsfristen von 5, 10, 15, 25 oder 30 Jahren erhältlich. Von besonderer Wichtigkeit ist dabei, dass man ein Recht auf Sondertilgungen vereinbart. Diese Möglichkeit wird immer häufiger angeboten und auch genutzt. Einen fairen Finanzierungspartner erkennt man an den Möglichkeiten, die er für eine Sondertilgung bietet. Aus rechtlicher Sicht gibt es folgende Alternativen:

Festdarlehen mit variablem Zinssatz können jederzeit mit einer Frist von 3 Monaten gekündigt oder teilgekündigt werden.

Festdarlehen mit einer Zinsbindungsfrist von bis zu 10 Jahren können nicht vorzeitig mit Teilbeträgen getilgt werden, wenn es nicht ausdrücklich vereinbart worden ist.

Festdarlehen mit einer Zinsbindungsfrist von mehr als 10 Jahren können mit einer 6-monatigen Kündigungsfrist jederzeit mit Teilbeträgen getilgt werden.

Bauspardarlehen

Ein Bauspardarlehen kann als Instrument der Baufinanzierung sicherlich in manchen Fällen einen besonders vorteilhaften Beitrag für die Finanzierung erbringen. Bauspardarlehen werden von den deutschen Bausparkassen nach einem bestimmten Verfahren vergeben. Die Zuteilung der Bauspardarlehen an die Darlehensnehmer zur ausschließlichen Verwendung im Rahmen einer Baufinanzierung, bzw. zur wohnwirtschaftlichen Verwendung, wird vom Bundesaufsichtsamt überprüft. Die deutschen Bausparkassen unterscheiden sich in private Bausparkassen und öffentliche Bausparkassen. Prominente Vertreter sind:

Bausparkasse Schwäbisch Hall AG
BHW Bausparkasse AG
Wüstenrot Bausparkasse AG
LBS Norddeutsche Landesbausparkasse Berlin – Hannover
Deutsche Bausparkasse Badenia AG

Grundlagen für den Erhalt eines Bauspardarlehens

Bausparverträge werden bei einer Bausparkasse abgeschlossen, um eine vertraglich vereinbarte Bausparsumme nach Ansparung mit einem Mindestsparkapital ( 40 – 50 % der Bausparsumme) und dem Erhalt eines Bauspardarlehens ( Differenz zwischen Mindestsparkapital und Bausparsumme) nach Zuteilung für wohnwirtschaftliche Zwecke zu verwenden.

Um ein Bauspardarlehen zu erhalten, muss man also einen Bausparvertrag abschließen und diesen besparen oder durch eine einmalige Einzahlung mit dem Mindestsparguthaben auffüllen. Die Besparung des Bausparvertrages ist mit einer sogenannten Mindestsparrate vorzunehmen. Diese gewährleistet, dass nach einer gewissen, genau festgelegten Sparzeit, zwischen 10 und 11 Jahren, das Mindestsparguthaben erfüllt wird und damit der Bausparvertrag zuteilungsreif wird. Damit erlangt der Bausparer sein Anrecht auf das zinsgünstige Bauspardarlehen

Mit der Zuteilung des Bausparvertrages entsteht ein Anspruch auf das BauspardarlehenWenn das Mindestsparguthaben erreicht ist, gelangt der Bausparvertrag in die Zuteilungsmasse. Die sofortige Auszahlung des Bauspardarlehens ist damit bei weitem noch nicht erreicht. Da das Bauspargeschäft nur dadurch funktioniert, dass die Sparer das Geld für die Herausgabe der Bauspardarlehen in die Bausparkasse einbezahlen müssen, steht immer nur ein gewisser Betrag für die Bauspardarlehen zur Verfügung. Dies ist gesetzlich festgelegt und wird vom Bundesaufsichtsamt überprüft und kontrolliert. Über die Reihenfolge der Bausparverträge, die in der Zuteilungsmasse vorhanden sind entscheidet eine Bewertungszahl. Die Bewertungszahl wird nach der Formel „Zeit x Geld“ errechnet. Dies bedeutet, je mehr Geld eingezahlt wurde und je länger es in dem Zuteilungstopf der Bausparkasse liegt, desto höher ist die Bewertungszahl.

Den deutschen Bausparkassen ist es gesetzlich untersagt, über den genauen Zeitpunkt der Zuteilung Zusagen zu erteilen oder mit den Wartezeiten bis zur Zuteilung zu werben.

Nachteile von Bauspardarlehen

Bauspardarlehen haben den unbestrittenen Vorteil von über die gesamte Laufzeit des Bauspardarlehens festen und niedrigen Zinsen. Es gilt jedoch auch, einige Nachteile in Kauf zu nehmen.

Guthabenzinsen bei Bausparverträgen

Der erste Nachteil liegt in dem niedrigen Guthabenzinsen für das anzusparende Mindestsparkapital. Diese Zinsen sind zwangsläufig niedrig, da mit dem Kapital ja auch die zinsgünstigen Bauspardarlehen ausgereicht werden müssen. Andere Sparformen bieten da erheblich günstigere Möglichkeiten.

Weniger Zinsen beim Ansparen des Bausparguthabens bedeutet logischerweise auch weniger Guthaben auf dem Bausparkonto. Das Bauspardarlehen, das man aufnehmen muss, ist daher beim Bausparen höher, als wenn man das Eigenkapital anderweitig zinsbewusster angespart hätte. Rechnet man die Zinsverluste, die beim Bausparen entstehen, in den Effektivzins ein, so erhöht sich der Effektivzinssatz nicht unerheblich.

Gebühren für Bausparvertrag und Bauspardarlehen berücksichtigen!

Der zweite Nachteil ist in den teilweise verhältnismäßig hohen Gebühren zu suchen, die von den Bausparkassen erhoben werden. Bausparkassen nehmen mindestens folgende Gebühren:

Abschlussgebühren (damit wird der Außendienst bezahlt), Kontoführungsgebühren,
Darlehensgebühren,
Schätzungskosten vor Herausgabe des Bauspardarlehens,
Gebühren für die Kundenzeitschriften.

Es gibt hier und da noch weitere versteckte Gebühren, die das Bauspardarlehen in seinem Effektivzins doch erheblich verteuern.

Vorteile des Bauspardarlehens

Die Absicherung des Bauspardarlehens erfolgt im Range hinter der sogenannten „1. Hypothek", die einen Beleihungsauslauf von 60 % des Beleihungswertes hat. Die Beleihungsgrenze für das Bauspardarlehen liegt dagegen bei ca. 80% der angemessenen Bau- und Herstellungskosten.

Die Unterschiede bei den Sparkonditionen wirken sich auch auf die Konditionen für das Bauspardarlehen aus

Die Bausparkassen bieten, je nach Interessenlage des Kunden, unterschiedliche Bauspartarife an, wobei die Guthabenzinsen zwischen 1 und 2,5 % liegen, während man für das Bauspardarlehen Darlehenszinsen zwischen 3,5 und 4,5 % bezahlen muss. Allerdings darf man nicht außer Acht lassen, das ein Bauspardarlehen innerhalb einer Frist von 11- 12 Jahren zurückzuzahlen ist, was eine hohe Annuität erfordert, die unter Umständen doch eine erhebliche Belastung für den Darlehensnehmer bedeuten kann.

Wenn der Bausparvertrag noch nicht zuteilungsreif ist, bestehen Möglichkeiten der Vor- und Zwischenfinanzierung. Dann kann ein Bauspardarlehen in Höhe der Bausparsumme als Sofortdarlehen oder Zwischenkredit gewährt werden.