Den Wohn-Riester kann man für die Baufinanzierung und / oder die Altersvorsorge verwenden

Das rückwirkend zum 1.1.2008 in Kraft getretene Eigenheimrentengesetzt wird allgemein als „Wohn-Riester“ bezeichnet. Das Gesetz erlaubt es den bisherigen und zukünftigen Sparern, die ihre Altersvorsorge auf der Basis der Riester-Rente gestaltet haben, diese steuer- und zulagenbegünstigten Anlagen auch zur Baufinanzierung zu verwenden. Die staatliche Förderung wird von den Versicherungskonzernen in verschiedene Finanzprodukte eingearbeitet, wodurch dem Verbraucher mehr Variationsmöglichkeiten gegeben werden. Der „Wohn-Riester“ und die Riester-Rente sind damit zu einem bedeutenden Faktor in der Altersvorsorge geworden. Das rückwirkend zum 1.1.2008 in Kraft getretene Eigenheimrentengesetzt wird allgemein als „Wohn-Riester“ bezeichnet. Das Gesetz erlaubt es den bisherigen und zukünftigen Sparern, die ihre Altersvorsorge auf der Basis der Riester-Rente gestaltet haben, diese steuer- und zulagenbegünstigten Anlagen auch zur Baufinanzierung zu verwenden. Die staatliche Förderung wird von den Versicherungskonzernen in verschiedene Finanzprodukte eingearbeitet, wodurch dem Verbraucher mehr Variationsmöglichkeiten gegeben werden. Der „Wohn-Riester“ und die Riester-Rente sind damit zu einem bedeutenden Faktor in der Altersvorsorge geworden.


Für den „Wohn-Riester“ gibt es die gleichen Zulagen und Steuervorteile, wie für die Riester-Rente

Die eigenen vier Wände werden von den meisten Bundesbürgern unverändert als zentraler Baustein zur Altersvorsorge gesehen. Ab sofort gibt es die attraktive Riester-Förderung deshalb auch für den Erwerb von Wohneigentum. Das Eigenheimrentengesetz - besser bekannt als "Wohn-Riester" - gilt rückwirkend zum 1. Januar 2008. Für die selbst genutzte Immobilie gibt es ab sofort eine staatliche Förderung durch dieselben Zulagen und Steuervorteile wie für die Riester-Rente. Die Fördermittel können für den Bau, den Kauf oder die Entschuldung der Immobilie verwendet werden.

"Wohn-Riester" sorgt bei Allianz Leben für zinsgünstigen Kredit

Der Riester-Markt wird sich damit um Baudarlehen, Bausparverträge und um Riester-Renten mit der Option auf einen späteren Baukredit erweitern sowie um die Möglichkeit, die Immobilie mit dem angesparten Altersvorsorgekapital zu entschulden. Bei der Allianz Lebensversicherungs- AG gibt es beispielsweise die Riester-Rente mit dem Rechtsanspruch auf ein zinsgünstiges Darlehen. "Damit können Riester-Sparer Vorsorge fürs Alter treffen und sich zugleich die Option auf einen späteren Immobilienerwerb offen halten", sagt Kai Fischer, Fachbereichsleiter Baufinanzierung.

Vielfältige Kombinationsmöglichkeiten mit der Riester-Rente

Wenn der Riester-Sparer später zur Finanzierung einer selbstgenutzten Immobilie ein Darlehen benötigt, erhält er eine Baufinanzierung zu vergünstigten Konditionen, sofern er das angesparte Altersvorsorgekapital in seiner Riester-Rente stehen lässt. "Der Zeitpunkt für die Inanspruchnahme der Finanzierung kann jederzeit während der Ansparphase der Riester-Rente - also auch deutlich vor Rentenbeginn - liegen. Zudem kann die Riester-Rente bei Rentenbeginn ganz oder teilweise zur Rückzahlung des Darlehens eingesetzt werden", betont Fischer.

Üppige Zulagen vom Staat für den Wohn-Riester

Die Zulagen betragen beim "Wohn-Riester" - wie bei der Riester-Rente - jährlich 154 Euro für Erwachsene und 185 Euro für jedes Kind. Hat der Nachwuchs nach dem
1. Januar 2008 das Licht der Welt erblickt, sind es sogar 300 Euro im Jahr. Um in den Genuss der vollen Förderung zu gelangen, müssen vier Prozent des sozialversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens in den Vertrag einbezahlt werden – maximal jedoch 2.100 Euro. Eine vierköpfige Familie kann so über einen Zeitraum von 20 Jahren bis zu 15.860 Euro an Zulagen erhalten. Und wer 25 Jahre oder jünger ist und bereits einen Riester-Vertrag hat oder noch abschließt, bekommt einmalig einen
zusätzlichen Bonus von 200 Euro.

Mit dem Wohn-Riester erhält man eine Altervorsorge aus einer Hand

Wichtig ist auch der Blick in die Zukunft: "Die Wohn-Riester- Förderung kann immer nur einen Teil einer Immobilienfinanzierung abdecken genauso wie die Riester-Rente prinzipiell immer nur ein Baustein bei der Altersvorsorge sein kann“, betont Kai Fischer. "Bei uns hat der Kunde den Vorteil, dass er für den richtigen Vorsorge-Mix neben Wohn-Riester- Produkten auch alle anderen Produkte für die Altersvorsorge aus einer Hand erhält. Dazu gehören die klassische Rentenversicherung ebenso wie fondsgebundene Renten, die Basisrente sowie Fonds-, Bauspar- und Bankprodukte."

Quelle: djd

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